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Wasserschaden bei ausgelaufener Waschmaschine – welche Versicherung zahlt?

Bergstroem WaschmaschinenEs ist die Horrorvorstellung für jeden Mieter: Sie betreten die Wohnung und sehen vor sich eine riesige Wasserlache. Der Grund hierfür ist schnell klar: Die Waschmaschine ist ausgelaufen. Richtig ärgerlich wird es, wenn dieses Malheur mit zusätzlichen Problemen wie aufquellendem Laminat, einer durchnässten Wand oder sogar einer tropfenden Decke einhergeht. Doch wer zahlt eigentlich in Fällen wie diesen? Die eigene Versicherung oder die des Vermieters?

Die Obhutspflicht als wichtiger Teil des Mietvertrages

Wasserschaden bei ausgelaufener Waschmaschine – welche Versicherung zahlt?Wenn Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag werfen, werden Sie dort mit ziemlicher Sicherheit über den Begriff Obhutspflicht stoßen. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was dieser bedeuten könnte?

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Die Obhutspflicht ein wichtiger Teil des Mietvertrags. Er legt fest, dass der Mieter, der in der Wohnung lebt, diese pfleglich behandelt. Mit anderen Worten: Der Mieter verpflichtet sich dazu, dafür zu sorgen, dass keine Schäden in der Wohnung entstehen. Wenn es doch einmal zu Schäden kommt – beispielsweise in Form von einer ausgelaufenen Waschmaschine – sollte es deswegen immer im Interesse des Mieters sein, diesen so minimal wie möglich zu halten.

Wichtig: Die Obhutspflicht sieht aktives Handeln vor. Das bedeutet, dass Sie sich als Mieter dazu verpflichten, elektrische Geräte wie die Waschmaschine oder den Geschirrspüler regelmäßig auf deren Funktionstüchtigkeit überprüfen. Wenn optische und akustische Auffälligkeiten bemerket werden, müssen diese eigenständig behoben werden – und zwar auch dann, wenn das Gerät gar nicht zum persönlichen Eigentum gehört, sondern Teil der Wohnung ist.

Werden Auffälligkeiten missachtet und kommt es infolge dessen zu einem Schaden (wir bleiben beim Beispiel der auslaufenden Waschmaschine), so kommt es oft zum Streitfall zwischen Mieter und Vermieter.

Tipp! Gerichte urteilen in Situationen wie diesen oft eindeutig: Bei Missachtung von Signalen hat der Mieter grob fahrlässig gehandelt. Er hat die Obhutspflicht vernachlässigt und ist deswegen dafür verantwortlich, den entstandenen Schaden zu bezahlen.

Ein Fall für die Versicherung?

Haftpflicht- und Hausratsversicherungen sorgen dafür, dass wir als Mieter in einem Fall wie diesem beruhigt aufatmen können, schließlich haben wir sie genau dafür doch abgeschlossen. Doch ist die beruhigte Stimmung auch berechtigt? Bezahlen Versicherungen immer anstandslos den entstandenen Schaden?

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Generell gilt folgende Aufteilung:

Art des Schadens zuständige Versicherung
Schaden am beweglichen Mobiliar private Hausratsversicherung
Schaden an der Wohnung (bspw. am Mauerwerk) Gebäudeversicherung des Eigentümers
Schaden in der Nachbarwohnung private Haftpflichtversicherung

Wenn Sie sich infolge eines Wasserschadens über ruinierte Badezimmermöbel ärgern, ist das ein Fall für die Hausratsversicherung. Diese zahlt den entstandenen Schaden allerdings nur, wenn dieser auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sprich: Wenn Sie nichts dafür können, dass beispielsweise der Schlauch des Waschmaschinen-Modells gerissen ist. Wenn es sich hingegen um grobe Fahrlässigkeit (also das Missachten eindeutiger Anzeichen) handelt, wird die Lage schon etwas kompliziert. Dann werden die Situation und vor allem Ihr Versicherungsvertrag genauer beleuchtet. Im Zuge der Untersuchungen kann dann auch nachgewiesen werden, ob Sie unter Vorsatz gehandelt haben. In diesem Fall erhalten Sie überhaupt keine finanziellen Unterstützungen durch Ihre Versicherung.

Vor- und Nachteile einer passenden Versicherung

  • meist unkomplizierte Regulierung des Schadens
  • Versicherungsvergleich für günstige Angebote möglich
  • Sie müssen dennoch aufpassen, dass keine Schäden passieren

Wo hört einfache Fahrlässigkeit auf und wo fängt grobe an?

Kurz und knapp: Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden. Selbst unter erfahrenen Juristen ist es umstritten, wo die eigene Schuld beginnt. Letztlich sind es in der Regel die Gerichte, die darüber entscheiden, ob ein Schaden durch die Versicherung getragen wird oder nicht.

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Tipp: Ob Sie während des Waschgangs anwesend sind oder nicht, hat einen großen Einfluss auf den Grad der Fahrlässigkeit. Versuchen Sie daher immer, Ihre Wäsche nur dann zu waschen, wenn Sie in der Wohnung sind. Dann ist es wesentlich einfacher, auf einen eventuellen Wasserschaden zu reagieren. Verzichten Sie darauf, Ihre Wäsche nachts zu waschen, während Sie schlafen. Auch hier kann das Urteil „grobe Fahrlässigkeit“ lauten.

Wie Sie sehen, handelt es sich hierbei um ein überaus komplexes Thema. Wichtig ist, dass sowohl Hausrats- als auch Privathaftpflichtversicherungen eventuelle Schäden durch austretendes Waschmaschinenwasser übernehmen. Am besten, Sie überprüfen diesen Umstand bei der nächsten Gelegenheit erst einmal und werfen einen Blick in Ihre Verträge.

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Kommentare und Erfahrungen

  1. schneider am 24. Januar 2020

    kurz nachgeschaut, Infos reichen , super herzlichen Dank

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